Unterliegen Offshore-Gesellschaften also keiner Buchhaltungs- oder Aufbewahrungspflicht?

Wenn Ihre Regierung keine Buchhaltung oder Aufbewahrung der Aufzeichnungen von Ihnen verlangen würde, würden Sie dies trotzdem fortführen? Der Unterschied wäre durchaus frappierend. Viele der Offshorestaaten verlangen keinen offiziellen buchhalterischen Nachweis. Im Grunde genommen können Offshore-Gesellschaften Ihre Buchhaltung frei gestalten. Jedoch haben einige Offshore Finanzzentren seit kurzem realisiert, dass eine gewisse Buchhaltungspflicht bei den Offshore-Gesellschaften im eigenen Interesse der Gesellschafter liegt, da eine gewisse Ordnung in den Firmenbüchern auch eine innere Ruhe mit sich bringt. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Offshore-Gesellschaft mehr als nur einen Eigentümer hat und somit einer etwas ausgeprägten Verwaltung und Kontrolle bedarf.

Fazit: Im Grunde wird es den Firmeninhabern bzw. Gesellschaftsorganen überlassen, ob eine kaufmännische Buchhaltung geführt wird oder auch nicht. Im Falle St. Vincent sollten man für den Fall der Verwendung des steuerlichen Zertifikates natürlich eine Buchhaltung anlegen (1%-Steuerregelung).